Wie kommen Personendaten und Gehaltsbestandteilen in den Lohn-Guide?
BWI empfiehlt, die Pflege Ihrer Stammdaten, Personaldaten und den jeweiligen Gehaltsbestandteilen in Ihrem jeweiligen Personalbewirtschaftungs-System „an der Quelle“ vorzunehmen (z.B. SAP, SAGE, BMD, Excel, etc.) und die für den Lohn-Guide zusätzlichen erforderlichen Informationen dort zu warten (z.B. Zuordnung zur Modellstelle, Fachrichtung). Im Idealfall erstellen Sie einen standardisierten Bericht als Excel, der unkompliziert in den Lohn-Guide eingespielt wird. BWI unterstützt Sie gerne beim erstmaligen Aufsetzen.
Generell stellt BWI Ihnen eine Excel- oder CSV-Datei als Muster zur Verfügung („Importdatei Lohn-Guide“). Diese Importdatei wird dann von Ihnen – mit oder ohne Unterstützung von BWI – vervollständigt und kann dann – selbständig oder mit Unterstützung von BWI – importiert werden (siehe „Frage xxx Wie importiere/exportiere ich Personendaten, Gehaltsbestandteile und Auswertungen aus dem Lohn-Guide?“).
Für die erstmalige Befüllung der Importdatei (ident mit den einzelnen Feldern für den Lohn-Guide) ist es hilfreich zu wissen:
STAMMDATEN
- Personalnummer: Konkrete Personalnummer oder fiktive Personalnummer
- Vorname: falls anonymisiert gewünscht, kann leer gelassen werden
- Nachname: falls anonymisiert gewünscht, kann leer gelassen werden
- Geschlecht: m = männlich, w = weiblich, d = diversAuf
- Geburtsdatum: Format: tt.mm.jjjj
- Eintrittsdatum: Format: tt.mm.jjjj
BESCHÄFTIGUNG
- All-In-Gehalt: Bei All-In-Vereinbarungen "ja" oder "nein" im Dropdown-Menü auswählen.
- Bei „ja“ das Beschäftigungsausmaß anpassen (siehe nächster Punkt).
- Beschäftigungsausmaß: Zahl eingeben (100 % = Normalarbeitszeit, 2 Kommastellen möglich).
- Der Gehaltsvergleich geht von einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden (entspricht 100) aus. Andere wöchentliche Normalarbeitszeiten müssen im Beschäftigungsausmaß entsprechend berücksichtigt werden: Beispiel 40-Stunden-Woche ergibt ein Beschäftigungsausmaß von gerundet 104. Auf Wunsch stellt Ihnen BWI auch abweichende Standardeinstellungen ein.
- Bei All-In-Verträgen muss die durchschnittliche jährliche Mehrarbeit berücksichtigt werden. Beispiel: Mitarbeiter:in leistet im Jahr 100 Stunden Mehrarbeit, damit ergibt sich ein durchschnittliches Beschäftigungsausmaß von 105 (= Normalarbeitsstunden pro Jahr + 100 Mehrstunden pro Jahr/ Normalarbeitsstunden pro Jahr = gerundet 105 bei einer 38,5 Stundenwoche).
- Im Grundgehalt inkludierte Überstundenpauschalen müssen im Beschäftigungsausmaß ebenfalls sinngemäß berücksichtigt werden. Beispiel: Bei einer 38,5 Stunden-Woche ergibt ein Überstundenpauschale von 20 Monatsstunden ein Beschäftigungsausmaß von 112, ein ein Überstundenpauschale von 10 Monatsstunden 106% Beschäftigungsgrad.
- Auf Wunsch stellt BWI Ihre abweichende wöchentliche Normalarbeitszeit als Standard (entspricht 100) ein.
- KV-Gruppe: Verwendungs- oder Beschäftigungsgruppe des jeweiligen Kollektivvertrags, dem die/der Mitarbeiter:in zugeordnet ist.
- KV-Stufe: Stufe in der jeweiligen Verwendungs- oder Beschäftigungsgruppe, in der sich die/der Mitarbeiter:in befindet.
- KV-Jahre: Verwendungs- oder Beschäftigungsgruppenjahre, welche die/der Mitarbeiter:in besitzt.
FUNKTION
- Organisationseinheit (Allgemein): Interne Organisationseinheit oder -bezeichnung. Alternativ können auch Kostenstellen eingetragen werden.
- Organisationseinheit (Detail): Weitere interne Organisationseinheit oder -bezeichnung (zum späteren Filtern und Auswerten). Alternativ können auch Kostenstellen eingetragen werden.
- Stellenbezeichnung (intern): Interne Bezeichnung der konkreten Stelle.
- Fachrichtung: Die Fachrichtung berücksichtigt aus den Marktdaten abgeleitete Auf- und Abschläge und sind aus dem Dropdown-Menü auszuwählen:
- Keine Berücksichtigung (Fachrichtung soll nicht berücksichtigt werden)
- Administration allgemein
- Dienste Infrastruktur
- Finanzwesen & Controlling
- IT-Dienstleistungen
- Logistik
- Marketing & Digitales Marketing
- Produktion
- Technik
- Verkauf
- Fachrichtung Code: Alternativ zur Fachrichtung auszuwählen. Jeder Fachrichtung ist ein Code zugeordnet. Sie können alternativ auch mit diesen Codes arbeiten.
- Jobfamilie: Optional aus dem Dropdown-Menü die zutreffende Jobfamilie für die Person auszuwählen.
- Modellfunktion: Optional aus dem Dropdown-Menü die zutreffende Modellfunktion für die Person auszuwählen.
- Modellstelle: Verpflichtend aus dem Dropdown-Menü auszuwählen (alternativ Modellstellen-Code):
- Jede Person muss einer Modellstelle zugeordnet werden:
- Dazu stellen Sie die unternehmensinterne Beschreibung der Stelle Ihrer Person der Beschreibung der relevanten Modellstelle, an der der Mitarbeiter eingesetzt wird, gegenüber.
- Die Beschreibung der Modellstelle entnehmen Sie dem Personalhandbuch, das Sie von BWI erhalten (alternativ im Lohn-Guide im Portal „Einreihungsplan“ auf „Personalhandbuch“ klicken).
- Die Zuordnung zu Modellstellen können Sie alternativ zur Importdatei vereinfacht im Lohn-Guide in den Personendetails (auf jeweilige Person klicken) vornehmen. Dort unter „Guide“ (rotes Feld“) zunächst Jobfamilie, dann Modellfunktion und im dritten Schritt Modellstelle auswählen.
- Weitere Details siehe Frage „xxx. Wie ordne ich die Mitarbeiter: innen konkreten Stellen zu?“
- Um eine schnellere Suche im Dropdown- Menü zu ermöglichen, enthält das Dropdown-Menü eine Suchfunktion. Dazu geben Sie in der gewünschten Zelle einen Suchbegriff ein (z.B. Nummer oder Bezeichnung) und bestätigen danach das Dropdown-Menü.
- Sie können selbstständig eine Erstzuordnung vornehmen. Für einen qualitativ hochwertigen Gehaltsvergleich empfiehlt BWI die Modellstellenzuordnung mit BWI gemeinsam vorzunehmen.
- Modellstelle Code: Alternativ zur Modellstelle auszuwählen.
- Berufserfahrung in Jahre: Es geht um Berufserfahrung in der aktuellen und in einer vorherigen gleichwertigen oder einschlägigen Stelle.
- Gleichwertige Stelle: Berufseinschlägige Tätigkeiten sind dann gleichwertig, wenn diese sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht zumindest zu drei Viertel (75 %) mit der neuen Stelle übereinstimmen. Das heißt es geht um bisherige Tätigkeiten an der aktuellen Modellstelle mit – im Wesentlichen – gleichen fachlichen Aufgaben und gleichem (hierarchischem) Positionsniveau. Gleichwertige Erfahrung wird zu 100 Prozent angerechnet.
- Einschlägige Berufserfahrung: Einschlägige Berufserfahrung, die nicht qualitativ und quantitativ gleichwertig ist (auch „zweckdienlich“), gibt es bei teilweiser Übereinstimmung von bisherigen Stellen (Beurteilung z.B. anhand von Arbeitszeugnis, Stellenbeschreibungen, Arbeitsplatzbeschreibung o.ä.) mit der aktuellen Modellstelle, an der die Person eingesetzt wird. Das heißt, es geht um bisherige Tätigkeiten, die Teile des fachlichen Aufgabengebietes der aktuellen Modellstelle abdecken und im (hierarchischen) Niveau positioniert sind. Ein Indiz für einschlägige Berufserfahrung ist, wenn sich die Einschulungszeit oder die fachliche Einarbeitungszeit auf der neuen Stelle aufgrund einer Vortätigkeit verkürzt oder wenn die Arbeitsergebnisse im Vergleich zu neuen Stelleninhabern ohne derartige Vortätigkeiten rasch einen höheren Level erreichen. Einschlägige Erfahrung wird zu 50 Prozent angerechnet.
- Beispiel: Mitarbeiter:in hat vor 3 Jahren die Funktion eines HR Business Partners übernommen und war davor 4 Jahre in der Personaladministration tätig. Damit werden dem/der Mitarbeiter:in 3 Jahre „gleichwertige“ Berufserfahrung (3 Jahre 100 %) und 2 Jahre „einschlägige“ Berufserfahrung (50 % von 4 Jahren) angerechnet.
- Wenn Sie keine Erfahrungsjahre eintragen möchten (oder keine Informationen vorliegen), berechnet der Lohn-Guide anhand eines aus der Erfahrung abgeleiteten Algorithmus die jeweiligen Werte für die Mitarbeiter: innen.
GEHALTSBESTANDTEILE
- Grundgehalt: Grundgehalt pro Monat (= Jahres-Brutto-Grundgehalt / 14)
- Prämie: Durchschnittliche Prämie pro Monat (= Jahresprämie / 14)
- Funktionszulage: Zulagen, die direkt mit der konkreten Stelle in Zusammenhang stehen. Dazu gehören etwaige konstante Zulagen für Zusatzaufgaben (Bsp. Personalführung o.ä.), sofern noch nicht im Grundgehalt enthalten. Einzutragen ist die jährlichen Funktionszulage / 14.
- Sachbezug: Monatlicher Sachbezug (z.B. für PKW-Privatnutzung oder Betriebswohnung, für Elektro-Fahrzeuge fiktiven Sachbezug eintragen. Einzutragen ist der jährliche Sachbezug / 14.
- Sonstige Gehaltsbestandteile: Dazu gehören z.B. SEG-Zulagen (Schmutz, Erschwernis, Gefahren), sofern diese nicht im Grundgehalt bereits enthalten sind. Einzutragen sind die jährlichen sonstigen Gehaltsbestandteile / 14.
- Überstundenpauschale/ Durchschnittliche Überstunden: Diese sind einzutragen, sofern nicht im Grundgehalt abgebildet.
- Einzutragen als jährliche Überstundenpauschalen oder regelmäßig anfallende Überstunden / 14).
- Vorsicht: im Beschäftigungsausmaß wie bei möglichem „All-In“ berücksichtigen (Details siehe „Beschäftigungsausmaß“).
LEISTUNG
- Leistungsbeurteilung (in Punkten): Optional ausfüllbar, um die Leistung der Mitarbeiter: innen auf einer Skala von -20 Punkten (Anforderung an Stelle wird nicht erfüllt) bis + 20 Punkten (Anforderung an Stelle wird deutlich übertroffen) einzutragen. Skalierung im Detail:
- - 20 Punkte: Die Anforderung an die Stelle wird nicht erfüllt, eventuell Trennung.
- - 10 Punkte: Die Anforderung an die Stelle wird noch nicht erfüllt.
- Standard: Die Anforderung an die Stelle wird erfüllt.
- + 10 Punkte: Die Anforderung an die Stelle wird übertroffen.
- + 20 Punkte: Die Anforderung an die Stelle wird deutlich übertroffen, eventuell Aufbau für den nächsten Karrieresprung.
KOMMENTARE
- Kommentar zur Person: Kommentarfelder für firmeninterne Notizen.
- Kommentar zur Modellstelle: Kommentarfelder für firmeninterne Notizen.
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