Im
Feld „Ergänzende oder variable Entgeltbestandteile (ETR)“ ist die Summe der
Beträge einzutragen, die im Betrachtungszeitraum der Entgelttransparenz (01.01.
bis 31.12. des Vorjahres) tatsächlich als ergänzende oder variable
Entgeltbestandteile im Sinne der Entgelttransparenz ausbezahlt wurden.