8.32 Was muss in der Spalte „Durchschnittliches Beschäftigungsausmaß in Prozent (über die Beschäftigungsdauer im Betrachtungszeitraum)“ angegeben werden?

8.32 Was muss in der Spalte „Durchschnittliches Beschäftigungsausmaß in Prozent (über die Beschäftigungsdauer im Betrachtungszeitraum)“ angegeben werden?

In der Spalte „Durchschnittliches Beschäftigungsausmaß in Prozent (über die Beschäftigungsdauer im Betrachtungszeitraum)“ ist das durchschnittliche Beschäftigungsausmaß einzutragen, das eine Person während der Dauer der Beschäftigung im Betrachtungszeitraum der Entgelttransparenz (01.01. bis 31.12. des vorangegangenen Jahres) aufweist.

Beispiel:
Eine Person ist vom 01.01. bis 30.06. zu 100 % beschäftigt und vom 01.07. bis 31.12. zu 50 % beschäftigt.

Berechnung:
(6 Monate × 100% Beschäftigung) + (6 Monate × 50 % Beschäftigung) : (600 + 300) /12 = 75

Ergebnis:
Im Durchschnitt ist die Person zu 75 % beschäftigt.