8.21 Wie wird Erfahrung aus vorangegangen zweckdienlichen Tätigkeiten angerechnet?

8.21 Wie wird Erfahrung aus vorangegangen zweckdienlichen Tätigkeiten angerechnet?

Erfahrung aus vorangegangenen zweckdienlichen Tätigkeiten wird oft zu 50 % angerechnet.