8.21 Wie wird Erfahrung aus vorangegangen zweckdienlichen Tätigkeiten angerechnet?
8.21 Wie wird Erfahrung aus vorangegangen zweckdienlichen Tätigkeiten angerechnet?
Erfahrung aus vorangegangenen zweckdienlichen Tätigkeiten wird oft zu 50 % angerechnet.