Zweckdienliche Tätigkeit: bisherige
Tätigkeiten, die Teile des aktuellen fachlichen Aufgabengebiets abdecken und auf
einem niedrigeren hierarchischen Niveau positioniert sind. Sie werden teilweise
auch als facheinschlägige Tätigkeit bezeichnet (wesentliche, die Stelle
prägende Aspekte sind qualitativ nicht gleichwertig).