Im Feld
„Berufserfahrung in Jahren“ ist die Erfahrung einzutragen, die eine Person in
der konkreten Stelle vorweisen kann, zuzüglich etwaiger Erfahrung aus facheinschlägigen
oder zweckdienlichen Tätigkeiten. BWI-Empfehlung als Hausregel: facheinschlägige
Tätigkeit mit 100 % anrechnen, zweckdienliche Tätigkeit mit 50 %.