8.18 Was ist im Feld „Berufserfahrung in Jahren“ einzutragen?

8.18 Was ist im Feld „Berufserfahrung in Jahren“ einzutragen?

Im Feld „Berufserfahrung in Jahren“ ist die Erfahrung einzutragen, die eine Person in der konkreten Stelle vorweisen kann, zuzüglich etwaiger Erfahrung aus facheinschlägigen oder zweckdienlichen Tätigkeiten. BWI-Empfehlung als Hausregel: facheinschlägige Tätigkeit mit 100 % anrechnen, zweckdienliche Tätigkeit mit 50 %.