Die
Auswertung bildet das individuelle Auskunftsrecht auf Basis der
stichtagsbezogenen Ist-Einkommen im Marktvergleich (Monatsbetrachtung) ab und
wird auf Jahresbruttogehälter hochgerechnet. Da sich das Auskunftsrecht jedoch
auf das im Berichtsjahr tatsächlich ausbezahlte Entgelt bezieht, stellt die
stichtagsbezogene Betrachtung lediglich eine vorläufige, „provisorische“
Auswertung dar.