Für die
Darstellung des individuellen Auskunftsrechts werden die Ist-Einkommen zum
Stichtag im Marktvergleich auf Monatsbasis herangezogen und auf
Vollzeitjahresgehälter hochgerechnet. Maßgeblich für die endgültige Auskunft
ist jedoch das tatsächlich im Berichtsjahr ausbezahlte Entgelt, sodass die
vorliegende Betrachtung vorläufigen, „provisorischen“ Charakter hat.